Rechtliche Hintergrundinformationen


Tierschutzgesetz - Hundehaltung

Die Verantwortung des Menschen für das Leben und Wohlbefinden des Tieres ist im österreichischen Tierschutzgesetz geregelt. 

Vor 10 Jahren entstand in Österreich eines der vorbildlichsten und weltweit modernsten Tierschutzgesetze. Mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, welches am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, wurde Österreich im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild innerhalb der Europäischen Union.

Hier finden Sie das Österreichisches Tierschutzgesetz.

Des Weiteren finden Sie die Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden hier.

 


Meldepflicht

Durch die Schaffung einer Datenbank zur Registrierung der Hunde gibt es seit Mitte des Jahres 2010 eine Meldepflicht für alle Hunde ($ 24a TSchG). Grund für die Registrierung ist die Identifikation entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde. Es genügt jedoch nicht, den Hund bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu melden (für die Entrichtung der Hundesteuer), sondern es ist eine zusätzliche Registrierung in dieser vom Bundesministerium für Gesundheit errichteten Datenbank notwendig.

Die entsprechende Meldung übernimmt der Tierarzt für Sie. Ihr Hund muss gechippt sein (Mikrochip), der Hundebesitzer benötigt zur Registrierung einen amtlichen Lichtbildausweis.

Sobald Ihr Welpe ein Alter von 12 Wochen erreicht hat, müssen Sie diesen binnen drei Tagen auf der zuständigen Gemeinde bzw. auf dem Magistrat melden. Die Meldung beinhaltet

  • Name und Adresse des Hundehalters
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Adresse des Vorbesitzers oder Züchters
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung

Üblicherweise entrichten Sie gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Hundes die Hundesteuer und Sie bekommen eine Hundemarke.

 


Kennzeichnungspflicht (Mikrochip)

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet und gemeldet werden. Der Mikrochip hat in etwa die Größe eines Reiskorns und wird von einem Tierarzt in der linken Nackrenregion (Schulter) eingesetzt. Mit einem speziellen Lesegerät wird der Mikrochip aktiviert und die 15-stellige Identifikationsnummer, die weltweit nur einmal vergeben wird, kann abgelesen werden. So ist es möglich, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und den Besitzer ausfindig zu machen.

Hundesteuer

Wer in Österreich einen Hund hält, ist steuerpflichtig. Wie hoch die jährliche Hundesteuer ist, legt die Wohnsitzgemeinde individuell fest. Jeder gemeldete Hund bekommt eine Hundemarke, die am Halsband befestigt wird.

Hunde ab einem Alter von 3 Monaten müssen auf der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Gleichzeitig mit der Anmeldung müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abschließen und den Sachkundenachweis (in Oberösterreich) für Hundehalter erbringen. Die Abgabenpflicht erlischt erst dann, wenn der Hund verstirbt oder abgegeben wird. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss dies ebenfalls auf der Gemeinde gemeldet werden.

Detaillierte gesetzliche Regelungen, beispielsweise zum Leinenzwang oder zur Haltung von so genannten Kampfhunden, sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es gibt auch Befreiungs- und Ermäßigungsgründe sowie Ausnahmen von der Abgabenpflicht (z.B. für Blinden- oder Rettungshunde), diese sind ebenfalls auf der Gemeinde zu erfragen.

 


Sachkundenachweis

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft über die Vorlage eines Sachkundenachweises. Dieser Nachweis ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

 


Haftpflichtversicherung

Hundehalter müssen in Österreich eine Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner abschließen. Richtet der Hund einen Schaden an (wenn er zum Beispiel einen anderen Hund oder gar den Postboten beißt, seinen Lieblingsknochen in Nachbars wertvoller Orchideenzucht vergräbt usw.), reicht Ihre private Haftpflichtversicherung nicht aus. Sie benötigen eine  eigene Haftpflichtversicherung für den Hund, die für entstandene Schaden aufkommt.

Erkundigen Sie sich: Manchmal ist die Tierhaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung eingeschlossen.

Als Mindestanforderung gilt eine Deckungssumme von EUR 75.000,00. Die meisten Versicherungen bieten jedoch bereits in der Basisversion deutlich höhere Deckungssummen an. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen, was den Leistungsumfang betrifft, und das macht sich auch im Preis bemerkbar. Für eine Basisversicherung, die die wesentlichen Risiken abdeckt, müssen Sie im Durchschnitt mit rund EUR 50,00 pro Hund und Jahr rechnen.


Quelle: Entlebucher Platform, 2016

 

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